Stadtbürgermeister
"Das Tor zwischen Siegerland und Westerwald"
Herzlich Willkommen!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Neubürger, Gäste und Touristen,
im Namen der Stadt Kirchen (Sieg) begrüße ich Sie sehr herzlich auf den Internetseiten des Luftkurorts Kirchen, dem Freizeit- und Feriengebiet an der Sieg und dem Asdorfbach inmitten der Wandergebiete von Giebelwald und Windhahn, geografisch und landschaftlich gesehen, dem Tor zwischen Westerwald und Siegerland.
Ich lade Sie ein zu zahlreichen "Klicks" durch das vielfältige Angebot unserer Stadt. Lernen Sie Kirchen (Sieg) im Detail kennen, angefangen von Stadtratsmitgliedern und Niederschriften der öffentlichen Ratssitzungen, dem touristischen Angebot bis hin zur Gesamtübersicht aller Vereine in der Stadt Kirchen und deren Termine.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Internetseiten eine wertvolle Hilfe bei Ihren Planungen, der Freizeitgestaltung sowie Ihren Behördengängen sein werden. Wann immer Sie eine Information nicht direkt finden sollten, können Sie meine Mitarbeiter und mich im Stadtbüro Kirchen (Sieg) auch gerne direkt ansprechen bzw. anschreiben.
Ich wünsche Ihnen als Bürger oder Neubürger, dass Sie sich bei uns in der Stadt wohl fühlen oder als Gast bzw. Tourist einen angenehmen und abwechslungsreichen Aufenthalt haben und hoffe, dass Sie sich schnell in Kirchen zurechtfinden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stadtbürgermeister
Andreas Hundhausen
Lindenstraße 7
57548 Kirchen
Tel.: 02741 / 688 - 600
Zur Person:
Andreas Hundhausen ist seit dem 24. Juni 2014 Stadtbürgermeister der Stadt Kirchen (Sieg). Er wurde am 25. Mai 2014 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kirchen gewählt. Gemeinsam mit den Beigeordneten vertritt der Stadtbürgermeister die Interessen der Kommune.
Seit Juni 2021 ist Andreas Hundhausen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- Vorsitzender des Stadtrates und seiner Ausschüsse
- Vorsitzender AöR Repräsentationen
Der Stadtbürgermeister von Kirchen ist auch Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim städtischen Bauhof, der Erzieherinnen in den kommunalen Kindertagesstätten sowie den Reinigungskräften und Hausmeistern der öffentlichen Einrichtungen, bspw. Bürgerhäusern.